Betroffene Frauen, die im familiären oder institutionellen Bereich sexualisierte Gewalt in der Kindheit oder als Minderjährige erlebt haben, benötigen oft bestimmte Leistungen, um die Folgen dieser erlebten Gewalt zu lindern. Bei vielen Leistungsträgern fallen sie hierbei durch das Raster.
Deshalb gibt es die Möglichkeit beim Ergänzenden Hilfesystem (EHS) Leistungen über den Fonds sexuellen Missbrauchs (FSM) zu beantragen.
Diese Leistungen können zum Beispiel Psychotherapien, medizinische Leistungen oder Kosten für Aus- und Weiterbildung sein. Aber auch die Antragstellung auf Sachleistungen ist möglich.
Über folgenden Link können Sie weitere Informationen zum FSM erhalten und auch selbstständig Leistungen beantragen, wenn Sie das möchten: Fonds Sexueller Missbrauch
Für viele Frauen ist es nicht einfach wieder mit den Gefühlen und Erinnerungen des Erlebten durch die Antragstellung konfrontiert zu sein.
Sie müssen den Antrag nicht alleine ausfüllen.
Der Frauennotruf ist eine der kooperierenden spezialisierten Beratungsstellen, die beim Antrag auf Leistungen über den Fonds sexueller Missbrauch berät und unterstützt.
Wir füllen mit Ihnen auf Wunsch den Antrag gemeinsam aus und beantworten Ihre Fragen zum Antrag. Dabei achten wir darauf, dass es nicht zu belastend für Sie wird und vermitteln bei Bedarf Selbsthilfetechniken zur Stabilisierung.
Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf und vereinbaren einen Beratungstermin.